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- KOMPASS – Landes-Gewerbeförderungsstelle des NRW-Handwerks (LGH)
Über SoloFit NRW können sich Solo-Selbstständige eine individuelle Weiterbildung und Qualifizierung bis zu einem Höchstbetrag von 5000,- Euro (ohne MwSt. und Nebenkosten) zu 90 % nachgelagert erstatten lassen, maximal also 4.500, – Euro. Das Projekt „SoloFit NRW“ wird als Bestandteil des Programms „Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS)“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert. Gefördert werden über KOMPASS Qualifizierungsmaßnahmen, durch die das Geschäftsmodell der Solo-Selbstständigen krisenfest und zukunftsfähig gestaltet werden soll und/oder die dazu dienen sollen die Bestandsfestigkeit des jeweiligen Geschäftsmodells zu erhöhen.
Verantwortliche Ministerien:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Branchen:
Soloselbstständige (Handwerk)
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