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Der Mensch im Fokus: Ein Interview mit ZUKIPRO
Technologien und ihre Einsatzszenarien werden von Menschen entwickelt. So sollten sie sich auch immer vorteilhaft für Menschen auswirken. Konkret heißt das: auf die Ziele des anwendenden Unternehmens und dessen Beschäftigte. Künstliche Intelligenz und Algorithmen wirken dann unterstützend: sie stellen Zusammenhänge her, ziehen Schlussfolgerungen, machen Vorhersagen und schaffen Entscheidungsgrundlagen. KI-Systeme sollten hilfreiche Werkzeuge sein, mit denen Menschen arbeiten. Deswegen müssen Beschäftigte die Möglichkeiten und Grenzen von Künstlicher Intelligenz kennen und sie muss nutzerorientiert entwickelt sein. Was die menschenzentrierte Gestaltung von KI umfasst und wie Unternehmen diese umsetzen können, erklären Isabelle Puccini und Dr. Viola Hellge von ZUKIPRO.
Frau Puccini, warum ist es essenziell, Beschäftigte in die Entscheidungsfindung und Gestaltung des KI-Einsatzes einzubeziehen?
Was bekannt ist, verstanden und den Anforderungen der Beschäftigten gerecht wird, wird erfolgreicher in der Praxis angenommen und genutzt. Mit den Beschäftigten KI im Unternehmen zu planen, zu gestalten und einzuführen stellt sicher, dass sich die KI-Systeme an der alltäglichen Praxis orientieren und den Bedürfnissen der Nutzenden gerecht werden. Gleichzeitig fließt vorhandenes Erfahrungswissen ein und das Verständnis für die konkrete KI-Anwendung entsteht. So werden auch Qualifizierungsbedarfe identifiziert. Die gemeinsame Beschäftigung mit dem KI-Einsatz hat Einfluss auf die Unternehmenskultur.
Was bedeutet menschenzentrierte KI?
Ganz schlicht: Den KI-Einsatz von den Menschen her und mit ihnen denken. Bei der Entwicklung und Einführung von KI-Systemen soll auf die Bedürfnisse und die Sicherheit der Anwendenden eingegangen werden. KI arbeitet mit Daten, weswegen der Schutz von Persönlichkeitsrechten und vor Diskriminierung wichtig sind. Darüber hinaus zielt dieser Ansatz darauf ab, Vertrauen in die Systeme zu fördern und die Arbeitsteilung zwischen Mensch und KI zu regeln. Und zwar so, dass der Mensch die Kontrolle und letzte Entscheidungsbefugnis behält. Zudem fördert dieses Konzept die Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten der Beschäftigten sowie die Zusammenarbeit und soziale Interaktion im Unternehmen.
Welche Prozesse und Methoden können Unternehmen implementieren, um eine Beteiligung der Beschäftigten bei der Einführung und dem Einsatz von KI zu gewährleisten?
Grundsätzlich kommt es auf eine frühzeitige gemeinsame Gestaltung an. Dafür wird am besten ein Verfahren erarbeitet und festgehalten. Wir beobachten, dass in kleinen und mittleren Unternehmen der KI-Einsatz oft über Absprachen zwischen Einzelpersonen geregelt wird und sich damit auf die individuelle Arbeitsorganisation beschränkt. Aspekte wie der Beschäftigtendatenschutz und damit die Wahrung von Persönlichkeitsrechten kommen dann meist zu kurz. Auch die Einführung von KI ist ein Change-Prozess, der strukturiert ablaufen sollte und bei dem verschiedene Aspekte zum Erfolg beitragen. Checklisten können hierbei eine hilfreiche Orientierung geben.
Die Checklisten unterstützen dabei, die späteren Anwendenden von Anfang an proaktiv einzubeziehen, was entscheidend für den Erfolg eines solchen Projektes ist. Zudem empfiehlt sich eine frühzeitige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten, welche Regeln für den KI-Einsatz gelten. Das fördert eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Dabei können dann auch Fragen des Datenschutzes und potenzieller Risiken von Beginn an transparent und verbindlich geregelt werden, um das Vertrauen zu stärken und mögliche Bedenken rechtzeitig anzusprechen. Wenn es eine gewählte Interessenvertretung gibt, muss diese frühzeitig über die geplanten KI-Maßnahmen informiert werden, wie es das Betriebsverfassungsgesetz vorsieht. Das ermöglicht dem Betriebsrat, Feedback zur Planung von KI zu geben. Hier können Betriebsräte auch gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG auf externen Sachverstand zurückgreifen. Auch eine Beteiligung der Interessenvertretung an Projekttreffen des KI-Projektteams hat sich bewährt.
Frau Dr. Hellge, wie kann ein Change-Management für die Einführung von KI-Technologien typischerweise aussehen?
Wir empfehlen, den Change-Prozess in vier Phasen umzusetzen. Zuerst sollten die zu erreichenden Ziele festgelegt werden, ebenso der Anwendungszweck der KI und die grundlegende Funktionsweise. Parallel dazu sollten die Potenziale und möglichen Auswirkungen auf das Unternehmen analysiert werden. Um menschzentriert vorzugehen, sind von Beginn an die späteren Nutzenden einzubeziehen. Falls noch nicht vorhanden, sollte eine Unternehmenskultur geschaffen werden, die offen für Digitalisierungsaktivitäten ist und Neugier, Experimentierfreudigkeit und Risikobereitschaft zulässt.
In Phase 2 wird das KI-System mit Blick auf den Menschen detailliert ausgestaltet. Hier geht es darum, wie der Mensch mit der KI zusammenarbeiten soll, um Fragen der Datentransparenz und -nutzung und wie die Belastung der Mitarbeitenden aussieht.
Es schließt sich in Phase 3 die Vorbereitung und Implementierung des KI-Systems an. Im Zuge dessen sollten den Mitarbeitenden passende Qualifizierungsmöglichkeiten angeboten und die Arbeitsorganisation sowie die Aufgabenverteilung angepasst werden. Bevor ein KI-System unternehmensweit eingeführt wird, ist eine Pilotumsetzung zum Testen und Experimentieren sinnvoll.
Nach der Implementierung wird das KI-System in Phase 4 basierend auf den Erkenntnissen aus der Pilotphase und dem Feedback der Nutzenden evaluiert und angepasst. So können wichtige Potenziale für Verbesserungen und „Lessons Learned“ für zukünftige Projekte ermittelt und berücksichtigt werden.
Wie können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Beschäftigten während des Einführungsprozesses von KI angemessen unterstützt und geschult werden?
Insbesondere in den Phasen 3 und 4 sollten bedarfsorientierte Schulungen angeboten und dazu regelmäßig Rückmeldungen eingeholt werden. Das Ganze sollte in Experimentierphasen eingebettet sein, in denen die Beschäftigten die Möglichkeit haben, das System kennenzulernen und damit zu interagieren. Daraus lassen sich ebenfalls Feedback-Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des Systems ableiten, um die Unterstützung für die Beschäftigten zu verbessern.
Wie kann ZUKIPRO Unternehmen unterstützen, KI menschzentriert einzuführen?
Im Rahmen von ZUKIPRO können Unternehmen, insbesondere KMU aus Hessen, Unterstützung bei der Auswahl und Einführung von KI-Technologien erhalten. ZUKIPRO bietet maßgeschneiderte Beratungsleistungen, die den spezifischen Bedürfnissen der Unternehmen angepasst sind. Dazu gehören eine Einordnung des digitalen Reifegrades zu Beginn, eine Marktrecherche zu passenden Softwarelösungen, Befragungen der Belegschaft zu deren Bedarfen und Bedenken gegenüber KI und Digitalisierung, Workshops und weitere geeignete Maßnahmen. Alle Beratungsleistungen durch die ZUKIPRO-Fachleute sind für Unternehmen in Hessen kostenfrei. ZUKIPRO folgt dabei einem menschenzentrierten Ansatz und berücksichtigt Kriterien der KI-Ausgestaltung, wie das KI-ULTRA Vorgehensmodell, sowie die Anforderungen des AI-Acts der EU.
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Auftraggeber
Hessisches Ministerium für Wirtschaft,
Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Kaiser-Friedrich-Ring 75, 65185 Wiesbaden
Herausgeberin
Hessen Trade & Invest GmbH
Technologieland Hessen
Mainzer Straße 118, 65189 Wiesbaden
Tel.: +49 611 95017-85
E-Mail: info@htai.de
info@technologieland-hessen.de
www.htai.de
Redaktion
Dr. Svantje Hüwel, Hessen Trade & Invest GmbH
Sebastian Hummel, Hessisches Ministerium für Wirtschaft,
Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
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